Motorflug  Ausbildung SFC Melle - Grönegau e.V. 

Welche Lizenz brauche ich?

Es gibt die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Lizenzen.

PPL National (§1 LuftPersV)

Berechtigt zum Führen von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen (SEP) mit einem maximalen Abfluggewicht bis 750kg nur in Deutschland. Diese Lizenz kann erweitert werden um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG) sowie die Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebenen Landflugzeuge (SEP) über 750 kg

PPL(A) (JAR-FCL)

Berechtigt zum Führen im In- und Ausland von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen (SEP) oder Reisemotorseglern (TMG) je nach dem, auf welcher Flugzeugart die Lizenz erworben wurde. Sie kann dann um weitere Klassenberechtigungen wie SEP, TMG, Wasserflugzeuge, mehrmotorige Flugzeuge erweitert werden.

Notwendige Unterlagen

-    Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis(Medical).

-    Behördliches Führungszeugnis (bekommt man beim Ordnungsamt) und wird der Luftfahrtbehörde direkt
     zugeschickt.

-    Auskunft Bundesverkehrs-Zentralregister Flensburg.

-    Unterweisung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (DRK)

-    bei einem minderjährigen Bewerber eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen
     Vertreters

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung beinhaltet folgende Fächer:

-    Luftrecht

-    Navigation

-    Meteorologie

-    Aerodynamik

-    Technik

-    Verhalten in besonderen Fällen

-    menschliches Leistungsvermögen

-    Flugfunk (kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden oder als eigenständige Prüfung)

Die theoretische Ausbildung endet mit der theoretischen Prüfung. Informationen zum Lehrmaterial und zum Theorieunterricht kann man bei den Fluglehrern erfragen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung richtet sich nach der Art der angestrebten Lizenz.

PPL National (§1 LuftPersV)

Man benötigt Mindestens 35 Flugstunden auf SEP (Single Engine Piston) mit maximalem Abfluggewicht von 750 kg, davon 10 Stunden im Alleinflug.

Bei einer verkürzten Ausbildung innerhalb von 4 Monaten benötigt man 30 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug und darin ein Flug im Alleinflug über eine Strecke von 270 km. Teile der Ausbildung können auch auf TMG (Reisemotorseglern) erfolgen.

PPL(A) (JAR-FCL)

Man benötigt mindestens 45 Flugstunden auf SEP oder TMG, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Stunden im Alleinflug und darin ein Flug im Alleinflug über eine Strecke von 270 km. 5 Stunden davon können in Flugsimulator geflogen werden.

Ausbildungsziel ist die praktische Prüfung. Diese findet in der Regel bei uns am Platz statt. Da unsere Fluglehrer ehrenamtlich arbeiten, sind nur die reinen Betriebskosten der Flugstunden sowie die Gebühren der notwendigen Prüfungen und Unterlagen sowie beizubringenden Papiere.
Flugstunden werden gewöhnlich mit den Fluglehrern direkt vereinbart.

Ist die praktische Prüfung dann geschafft, ist man im Besitz einer PPL(A) JAR-FCL-Lizenz zum Fliegen von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen.

Zusatzlizenzen

Die Motorfluglizenz lässt sich durch Zusatzausbildungen und Zusatzberechtigungen beliebig erweitern. So kann man beispielsweise weitere Berechtigungen erwerben:

-    CVFR-Berechtigung

-    Nachtflugberechtigung

-    Schleppberechtigung (zum Schleppen von Segelflugzeugen)