Luftrecht

Die Tage sind kürzer und das Wetter winterlich – Zeit sich ein wärmendes Getränk zu besorgen und einmal kurz ins aktuelle Luftrecht einzusteigen:

Das Luftrecht ist vielschichtig. In einem ersten Ansatz gliedert es sich in internationales, europäisches, nationales und zwischenstaatliches Recht.

  1. Auf internationaler Ebene ist Luftrecht Völkerrecht, z.B. die ICAO oder ITU als Sonderorganisationen der Vereinten Nationen.

    • Die ICAO organisiert ihre Bestimmungen in Annexen [1] und trifft Festlegungen, die die internationale Luftfahrt vereinfachen, z.B.

      • Maßsysteme

      • Zeitsystem (UTC)

      • ICAO-Alphabet

      • Standards für Such- und Rettungsdienste

    • Pflicht der Mitgliedländer zum Erstellen und Veröffentlichen einer AIP und Pflicht zum Betreiben eines Wetterdienstes und weiterer Dienste für die Luftfahrt

  2. Auf europäischer Ebene ist Luftrecht Verordnungen. Verordnungen sind direkt und unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gültig.

    • z.B. diese Verordnungen

      • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung (kurz englisch Standardised European Rules of the Air, SERA)

      • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

    • zusätzliche Verordnungen verändern bestehende Verordnungen, und damit können Verordnungen diese Zustände haben:

      • in force: eine Verordnung kann in Kraft sein, aber ihr Inhalt kann durch weitere Verordnungen verändert (ergänzt, gekürzt, umgedreht,…) worden sein

      • consolidated: eine konsolidierte Fassung einer Verordnung integriert ALLE Änderungen und ist damit die gültige UND aktuelle Fassung der Verordnung

    • eine Vielzahl von Verordnungen bildet zusammen die „Parts“ oder Teile – meistens in Anhängen

      • jeder Part regelt einen bestimmten Bereich des Luftrechts (Lizenzen, Ausbildungsorganisationen, Wartungsbetriebe, Zulassung, …)

      • die Parts werden von der EASA als Easy Access Rules konsolidiert und kommentiert, damit wir Luftfahrende immer die aktuellen Informationen leicht zugänglich haben

      • die Parts und die Easy Access Rules sind immer gleich aufgebaut
        • Nummern: [Buchstabencode].[Nummer] für jede einzelne Regel
        • Farben: BLAU: Regeln der Verordnung; GELB: Beschreibung, wie die Regel umgesetzt werden muss; GRÜN: zusätzliche Erläuterungen
      • Für uns Privatpilotinnen und Piloten sind diese Parts wichtig:
        • SERA – Standardised Rules of the Air, z.B.
          • Mindesthöhe: SERA.3105
          • Minima für den Sichtflug: SERA.5001
          • Ausweichregeln: SERA.3210
        • FCL – Lizenzen und Klassenberechtigungen, z.B.
          • Privatpiloten (PPL): FCL.200ff.
          • LAPL: FCL.100ff.
          • Führen des persönlichen Flugbuches: FCL.050
          • Klassenberechtigungen: FCL.700 und FCL.740
          • 90-Tage Regelung für die Mitnahme von Passagieren: FCL.060 (b)(1)
          • Schleppberechtigung: FCL.805
          • Differenzschulungen: FCL.135.A LAPL(A) bzw. FCL.710
        • NCO – Operationen mit anderen als komplexen Flugzeugen, z.B.
          • Verantwortlichkeiten des PIC: NCO.GEN.105
          • Dokumente an Bord: NCO.GEN.135
          • Briefing der Passagiere: NCO.OP.130
          • Fliegen über Wasser: NCO.IDE.A.175
        • MED – medizinische Tauglichkeit, z.B.
          • Einschränkungen: MED.A.020
          • Medicals: MED.A.030
  3. Nationales Recht wird in Deutschland vom Bundestag erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten deutschen Gesetze bilden europäische Verordnungen ab – also die Parts. Das LuftSiG mit der ZÜP ist eine deutsche Besonderheit. NfL [2] sind Amtsblätter zur verbindliche Bekanntmachungen von Anordnungen sowie wichtige Informationen für die Luftfahrt. Durchgeführt werden Aufgaben, Rechts- und Verwaltungsakte von

    • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das delegiert an

      • LBA als oberste Fachbehörde
      • DFS als Dienstleister für Flugsicherung und Beratung
      • BFU für Flugunfalluntersuchungen
      • DWD für das Sammeln, Aufbereiten und Verteilen von Wetterinformationen
      • Landesluftfahrtbehörden (Münster, Oldenburg)
        • PPL- und LAPL-Lizenzen ohne IR
        • Genehmigung von Flugplätzen
    • Wichtige Gesetze sind
  4. Zwischenstaatliches Recht wird als Vertrag zwischen zwei Staaten geschlossen und spielt für uns Privatpilotinnen und Privatpiloten selten eine Rolle – schon gar nicht innerhalb der EU.

 

Bei Gesetzen gilt immer: nur die aktuelle Fassung ist gültig und dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

 

Viel Spaß beim Entdecken – die Easy Access Rules machen es echt einfach, in die europäischen Verordnungen einzutauchen!

 

 

[1] Die Annexe der ICAO sind in Deutschland kostenpflichtig – andere Länder werten den notwendigen Zugang zu verbindlichen Regelungen anders

[2] Nachrichten für Luftfahrer – sind bei uns am Platz abonniert und Zugänglich