Dokumente

Folgende Dokumente sind für eine Segelflugausbildung notwendig:

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Ein Ersthelfernachweis erhält man nach Teilnahme an einem Ersthelferlehrgang bei z.B. dem Deutschen Roten Kreuz. In fast jedem Ort gibt es eine Zweigstelle dieser Organisation und so sollte es kein Problem darstellen einen Kurs zu belegen. Der Umfang der Ausbildung beträgt i.d.R. wenige Stunden und ist kostenpflichtig.

Polizeiliches Führungszeugnis

Es muss ein Führungszeugnis beantragt werden. Dieses kann bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) geschehen.

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Medical)

Vor dem Fliegen steht der Gesundheitscheck. Nur mit einem gültigen Gesundheitszeugnis (Medical) kann ein Luftfahrerschein erworben werden, bzw. behält er seine Gültigkeit. Mit dem Medical wird die medizinische Tauglichkeit des Piloten bestätigt. In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) werden je nach Staat für Verkehrs- und Freizeitpiloten oder für Verkehrs- und Berufspiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. In Deutschland werden neben der körperlichen Untersuchung normalerweise eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Diese Untersuchungen sind gesetzlich nur minimal vorgeschrieben und können nach Erachten des Fliegerarztes erweitert werden. Ein Ruhe-EKG muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, ein Belastungs-EKG wird bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen.

Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien, ein augenärztliches Gutachten gefordert, sowie eine HNO-Untersuchung, die bei Privatpiloten der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Piloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter und Art der fliegerischen Tätigkeit, zum Fliegerarzt. Die bei auffälligen Befunden üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z. B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Gültigkeit der fliegerärztlichen Untersuchung:

 

Klasse 1 (für Berufspiloten in Luftfahrzeugen mit 2 Piloten):
bis 59 Jahre – 12 Monate,
ab 60 Jahre – 6 Monate
Klasse 1 (für Berufspiloten in Luftfahrzeugen mit 1 Piloten):
bis 39 Jahre – 12 Monate,
ab 40 Jahre – 6 Monate

Klasse 2 (für Privatpiloten):
bis 40 Jahre – 60 Monate,
bis 60 Jahre – 24 Monate,
ab 60 Jahre – 12 Monate

 

Fehlsichtigkeit

Wird das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis erstmalig erworben, so steht der Gang zum Augenarzt an. Bei der Erstuntersuchung (Klasse 2) laut JAR-FCL, darf auf beiden Augen höchstens eine Fehlsichtigkeit von +5 / +8 Dioptrien vorhanden sein. Für die Tauglichkeitsklasse 2 gibt es nach den neuen JAR FCL 3 Regelungen praktisch keine festen Augenlimits in Nachuntersuchungen. Farbenfehlsichtigkeit kann zu Auflagen führen, abhängig von der Ausprägung. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig. Ähnliches gilt bei mangelndem räumlichen Sehvermögen.